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Kompostprozess

Von Ausgangsstoffe bis zur Kompostierung.

 

Ausgangsstoffe:

Als Ausgangsstoffe der Kompostierung kommen alle festen organischen Stoffe in Betracht, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen (z.B. Würmer) oder Enzyme ab- bzw. umgebaut werden können. Geeignete Stoffe müssen weitgehend frei von potentiellen Schadstoffen und Fremdstoffen sein. Durch die getrennte Erfassung sortenreiner Abfälle werden diese Voraussetzungen in der Regel erfüllt.


Kompostierung:

Die Kompostierung ist ein Prozess, bei dem die verwendeten organischen Abfälle zu einer Dreiecksmiete (Rottekörper) aufgesetzt werden. Beim biologischen Abbau der organischen Substanzen wird Wärmeenergie frei. Da der Rottekörper aufgrund seines Isolationseffektes die Wärme nur zu einem geringeren Teil nach außen abgeben kann, kommt es zu einer Erhitzung des Rottegutes. Die Selbsterhitzung kann bis zu 77 °C betragen und trägt entscheidend zur Hygienisierung der Bioabfälle bei.

Die Temperaturentwicklung beeinflusst die Population von Mikroorganismen.

Der Rotteprozess gliedert sich in drei Phasen:

  • Abbauphase
  • Umbauphase
  • Aufbauphase (Reifung)

Da mit zunehmendem Abbau organischen Substanz die chemisch gebundene Energie geringer wird, kann die Temperaturentwicklung eines Substrates beim Rotteprozess (Selbsterhitzung) für die Bestimmung des Abbaugrades herangezogen werden.


Wie in der Abbildung dargestellt, nimmt die 

Selbsterhitzung mit zunehmendem Rottefortschritt ab. Die Selbsterhitzung wird zur Darstellung des Rottegrades herangezogen, welcher den aktuellen Stand des Abbauprozesses kennzeichnet und eine Stufe auf einer allgemein gültigen Skala von Kennwerten darstellt, die den Rottefortschritt vergleichbar charakterisieren.

Biologie:
Die Kompostierung ist im Wesentlichen das Werk von Mikroorganismen.
Dabei sindvier Gruppen von Bedeutung:
  • heterotrophe Bakterien
  • Aktinomyceten
  • Pilze
  • Protozoen

Hygienisierung:
Grünabfälle sind einem Behandlungsverfahren zu unterziehen, 
Der Erzeuger von Kompost muss anhand einer kontinuierlichen Prozessüberwachung nachweisen, dass die für die Hygienisierung erforderlichen Temperaturen eingehalten worden sind.das die seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit gewährleistet. Krankheitserreger für Menschen, Tiere oder Pflanzen dürfen nicht enthalten sein. In der Kompostierung werden Krankheitserreger durch die Selbsterhitzung des Rottegutes auf Temperaturen > 65 °C abgetötet. Dabei muß diese Temperatur 10 Tage lang gehalten werden um eine Hygienisierung sicher zu stellen.  Bei der Kompostierung muss ein Behandlungsverfahren eingesetzt werden, dessen Wirksamkeit in einem Mietenprotokoll nachgewiesen wird.
  • Komposte werden durch regelmäßige Prüfungen auf hygienische Parameter (Salmonellen, Listerien, E.coli,  keimfähige Samen und austriebfähige Pflanzenteile) untersucht.

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